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   LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09   

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https://dejure.org/2010,5294
LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09 (https://dejure.org/2010,5294)
LG Köln, Entscheidung vom 14.07.2010 - 28 O 857/09 (https://dejure.org/2010,5294)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 28 O 857/09 (https://dejure.org/2010,5294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Zur Äußerung "Olle Crackbraut" als Schmähkritik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen einer öffentlichen Äußerung gegenüber einer Moderatorin als "Olle Crackbraut" bei der Veranstaltung "Comet"; Schadensersatz wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • info-it-recht.de

    Rapper Sido muss keinen Schadensersatz zahlen dafür, dass er Sandy Meyer-Wölden als "olle Crackbraut" bezeichnet hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 5 Abs. 1
    Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen einer öffentlichen Äußerung gegenüber einer Moderatorin als "Olle Crackbraut" bei der Veranstaltung "Comet"; Schadensersatz wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Darf man sagen: Sandy Meyer-Wölden ist eine "olle Crackbraut”?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Sandy Meyer-Wölden erhält von Rapper Sido keinen Schadensersatz

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Maßgeblich für das Verständnis und den Inhalt einer Äußerung ist insoweit nicht die subjektive Absicht des sich äußernden Beklagten, sondern allein der Sinn, der den Äußerungen nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt (BVerfG NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe).

    Im Rahmen der Ermittlung des Verständnisses des Durchschnittsrezipienten ist zu berücksichtigen, dass bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen erfolgter Meinungsäußerungen davon auszugehen ist, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG in NJW 2006, 207 - "IM Sekretär" Stolpe).

    Denn - wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont hat (NJW 2006, 207 - "IM Sekretär" Stolpe) - ist bei der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht bei der Frage, ob staatliche Sanktionen oder Schadensersatzansprüche drohen, zu berücksichtigen, dass eine einschüchternde Wirkung auf die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berührt werden kann, so dass die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz betroffen wird.

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Es kommt auf Durchschnittsempfänger an, die mit der Materie nicht speziell vertraut sind (BGH NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I).

    Wenn auch durch den Widerruf kein hinreichender Ausgleich für die Rechtsbeeinträchtigung erreicht werden kann oder wenn der Verletzer den begehrten Widerruf verweigert, so dass ihn der Verletzte erst spät aufgrund gerichtlicher Entscheidung erlangen kann (vgl. BGH in NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I), führt die fehlende gerichtliche Geltendmachung nicht zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung einer Geldentschädigung.

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass ein schweres Verschulden im Sinne von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit dem Grunde nach nicht erforderlich ist (Burkhardt in Wenzel, a.a.O., Rn. 14.115 m.w.N.), dass sich andererseits aus einem schweren Verschulden jedoch gerade die Schwere des Eingriffs ergeben kann (BGH NJW 1996, 1131, 1135 - Lohnkiller) oder umgekehrt sein Fehlen bei der Gesamtabwägung mitentscheidend sein kann, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung zu verneinen ist.

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur auf Grund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BGH in GRUR 2010, 171 - Roman "Esra", m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH NJW 1996, 985, 987 - Kumulationsgedanke).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (vgl. BVerfG, NJW 1976, 1680; BVerfG, NJW 1984, 1741; BVerfG, NJW 1985, 787).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer "Meinung" zum Schutz des Grundrechts von Art. 5 Abs. 1 GG umfasst wird, ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. grundlegend BVerfGE 61, 1, 8f).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Vor diesem Hintergrund stellt auch der Kern der Aussage "olle Crackbraut" entsprechend den durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. ZUM 2005, 384) aufgestellten Grundsätzen eine Schmähkritik dar, auch wenn der Maßstab großzügiger angelegt werden muss, als bei Äußerungen, die nicht in einem satirischen Kontext stehen.
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
    Abzustellen ist insoweit auf den unbefangenen Durchschnittsempfänger unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für ihn erkennbar ist (BVerfG NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II; NJW 1999, 483; BGH NJW 2002, 1192).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11

    Unterlassungsklage; Geldentschädigung

    Die Abgabe einer Unterlassungserklärung reicht daher als Kompensationsmöglichkeit regelmäßig nicht aus (OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 1273; LG Köln, Urteil vom 14.7.2010, 28 O 857/09 - juris).
  • AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11

    Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen

    Gegenüber derlei Schmähungen überwiegt regelmäßig das Persönlichkeitsrecht des Klägers (vgl. LG Köln, Urteil vom 14.07.2010, 28 O 857/09).
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